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Solidaritätszuschlag ab 2019 zur bundesweiten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verwenden

22/3/2015

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Antragsteller: SPD Lorch / RHEINgau
Eingereicht: UB-PT SPD Rheingau-Taunus-Kreis 18.04.2015
Weiterleitung:SPD Bundestagsfraktion und Bundes SPD

Beschlussformel:

Der SPD Bundesparteivorstand und die Bundestagsfraktion sollen ein schlüssiges Konzept für die Neugestaltung des 2019 auslaufenden  Solidaritätszuschlags entwickeln, der folgende Aspekte mit beinhaltet:
  • Verwendung von 50% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung des Ausbaus dezentraler, im ländlichen Raum errichteter Erneuerbare Energien zur Förderung einer nachhaltigen, eigenständigen Finanzausstattung und Erhalt der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen durch deren Eigenbetriebe.
  • Verwendung von 25% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im ländlichen Raum, um die Verkehrsanbindungen an Ballungsgebiete zu verbessern und Finanzierungsmöglichkeiten für beschleunigte Dorferneuerungsprozesse zu schaffen.

Begründung

Im Jahr 2019 enden der Solidarpakt II sowie die aktuelle Regelung zum Länderfinanzausgleich. Neben einer Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs soll der Solidaritätszuschlag in Höhe und Verfahren dem aktuellen Solidaritätszuschlag gleich beibehalten werden. Im Jahr 2014 lagen die Einnahmen des Bundes durch den Solidaritätszuschlag bei rund 15 Mrd. Euro. Dieser Betrag sollte in eine zukunftsgerichtete Neuausrichtung des ländlichen Raums investiert werden.

Gerade im ländlichen Raum mit der zunehmenden Landflucht, den zunehmend realen Auswirkenden des prognostizierten demographischen Wandels und der sinkenden Gewerbeanzahl ist es wichtig, Kommunen für künftige Strukturen zu rüsten. Sinkende Einwohnerzahlen und sinkende Handwerksangebote bedeuten Arbeits- und Ausbildungsplatzverluste im ländlichen Raum, welche eine langfristige steigende Anzahl an Landflucht katalysierend begünstigt. Was in den ländlichen Kommunen bleibt, sind Leerstand, teure Infrastrukturen, die über hohe Hebesätze nicht auszugleichen sind. Die Ausweisung von günstigen Neubaugebieten schafft kurzfristige Linderung, beschleunigt aber den Zerfall der Innenstädte. Es bleiben abgehängte Kommunen. Unternehmungen, neue Gebietsreformen durchzuführen sind sinnvoll, werden jedoch ohne weitere zusätzliche, finanzielle Unterstützung nur einen zeitlichen Aufschub gewähren. Somit folgen auf den Zusammenschluss abgehängter Kommunen, abgehängte Regionen.

Eine finanzielle Unterstützung darf jedoch nur  Hilfe zur Selbsthilfe sein. Schlüsselzuweisungen stellen einen wichtigen Teil dieser Kommunen dar. Zudem sollen Mittel aus dem Solidaritätszuschlag für folgende Schwerpunkte eingesetzt werden:

Den Ausbau der dezentralen Energiewende vor Ort unter Beteiligung kommunaler Eigenbetriebe und bürgerschaftlichen Engagements. Diese Maßnahme verspricht eine langfristige Ertragsquelle für die ländlichen Kommunen zur Refinanzierung der notwendigen Aufwendungen. Zudem schafft es Arbeits- sowie Ausbildungsplätze vor Ort.

Aus den Mitteln des Solidaritätszuschlags finanzierte Infrastrukturprojekte könnten die Anbindung des ländlichen Raums an Ballungsgebiete verbessern. Was zu einer Entspannung der Wohnsituation in den Ballungsgebieten führt und den Auswirkungen des Demographischen Wandels im ländlichen Raum lindert.

Zudem vergrößert die bessere logistische Anbindung von Handwerk und Handel den interregionalen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt.



Investitionen in die beschleunigte Dorferneuerung ermöglichen es Kommunen, Angebote zusammenzufahren und neu zu strukturieren, öffentliche Gebäude zu sanieren und teure Folgekosten einzusparen. Zudem können Angebote für Bürger geschaffen werden, die den Ansprüchen an eine moderne Kommune und moderne Verwaltung gerecht werden und die langfristige Attraktivität ländlicher Kommunen fördern.
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Die dezentrale Energiewende –  Das Projekt unserer Generation - Für mehr Unabhängigkeit vom Finanzkapitalismus und externen Ressourcen, für mehr Verteilungsgerechtigkeit, als finanzielle Ausstattungsmöglichkeit der Kommunen und die Stärkung der B

12/3/2014

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Antragsteller: SPD Lorch / RHEINgau und Jusos Rheingau-Taunus-Kreis
Eingereicht: UB-PT SPD Rheingau-Taunus-Kreis
Weiterleitung: SPD Bezirks-, Landes-, und Bundesparteitag. Nachrichtlich an SPD Bundestagsfraktion

Beschlussformel:

Der Parteitag möge beschließen:

Der SPD-Unterbezirk Rheingau-Taunus-Kreis setzt sich in Übereinstimmung mit dem Grundsatzprogramm unserer Partei und dem Wahlprogramm unserer Hessen-SPD und in der Tradition von Willy Brandt („Bezug auf Brandt Report“, 1981) und Hermann Scheer (Bezug u.A. auf „Der energet(h)ische Imperativ“, 2010) dafür ein, dass die Energiewende, die wir Sozialdemokraten eingeleitet haben, weiter durch einen dezentralen Charakter geprägt wird und damit den sozialen und strommarktdemokratisierenden Charakter zur Förderung einer gerechten Verteilung, der finanziellen Ausstattung der Kommunen und der Stärkung des Binnenmarktes fortbehält.

 

Dazu sehen wir folgende Punkte als untrennbar mit einer demokratisierenden, dezentralen Energiewende verbunden und möchten diese zur Konkretisierung der Beschlussformel mit abstimmen.

1.     Der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) muss weiter und stetig vorangetrieben werden.

2.     Wir benötigen eine neue Energiemarktordnung, die den weiteren Ausbau dezentraler erneuerbarer Energien im gesamten Land fördert.

3.     Wir fordern, dass die EEG-Novelle so angelegt wird, dass der Ausbau der Windkraft an Land als günstigste aller Arten der Stromerzeugung auch an guten Standorten im Rheingau-Taunus-Kreis, in Hessen und im gesamten Binnenland weiter für Akteure, wie Energiegenossenschaften, Kommunen in Form von Eigenbetrieben, Stadtwerke, regionale Banken und Sparkassen sowie klein- und mittelständische Investoren wirtschaftlich interessant gehalten wird.

4.     Gleiches muss für Biogasanlagen gelten, die vorwiegend mit tierischen und pflanzlichen Abfällen betrieben werden und denen aufgrund ihrer Regelbarkeit eine besondere Bedeutung für die Versorgungssicherheit zukommt und somit ebenso wie BHKWs plansicher einspeisen können.

5.     Wir fordern, dass das Ausschreibungsmodell – wie in dem vom SPD-Mitgliederentscheid mit großer Mehrheit befürworteten Koalitionsvertrag beschrieben (S.54) – nicht ohne eingehende Prüfung und Nachweis der Unschädlichkeit für die Ausbauziele und den Erhalt vielfältiger Akteure am EE-Markt mittels Pilotprojekt und nicht vor 2018 eingeführt wird.

6.     Das EEG ist Garant für regionale Wertschöpfung und kann elementar zur Bewältigung der Anforderungen des Schutzschirms des Landes Hessen an betroffene Kommunen beitragen und muss daher die Förderung von Onshore Windkraftanlagen und die Beteiligungsmöglichkeit der Kommunen fördern.

7.     Wir fordern, dass das Ziel der Vorhaltung von 2% der Landesfläche für Windkraft in Hessen nicht durch restriktive Einschränkungen auf der raumordnungsrechtlichen Ebene (Landesentwicklungs- und Regionalplanung) konterkariert wird.

8.     Zudem sollen zu Gunsten Erneuerbarer Energien, bei Neubauten oder Sanierungen innerhalb geschützter Ensembles (Denkmalpflege- Weltkulturerbe) Abwägungen zu Gunsten der Verbreitung Erneuerbarer Energien getroffen werden.

Wir fordern, dass sich die Bundesregierung und im Besonderen Energieminister Sigmar Gabriel mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass eine dezentrale Energiewende auch auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission pro aktiv verfolgt wird.
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