Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Bundestagsfraktion ANTRAG 1
Deutschkurse für Flüchtlinge ab Asylantragsstellung
Antrag:
Die SPD-Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass Flüchtlinge künftig ab Stellung des Asylantrages sowohl das Recht als auch die Pflicht haben, an durch Bundesmittel finanzierten Deutschkursen teilzunehmen.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion ANTRAG 2
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Aufnahme der Leistungsbezieherinnen und –bezieher in die bestehenden Sozialleistungssysteme (SGB XII und später SGB II)
Antrag:
Der SPD-Bundesvorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) durch eine neue gesetzliche Regelung ersetzt wird und die Leistungshöhe auf Grundlage des gesetzlich definierten Existenzminimums entsprechend der Regelungen des SGB II und SGB XII festgelegt wird. Notwendige Sonderregelungen für Asylbewerber sollen in einem Kapitel 4a des SGB XII auf das zwingend notwendige Mindestmaß beschränkt werden und es ist sicherzustellen, dass die Kostenerstattung für die Kommunen für die Zeit der Dauer von Asylverfahren zu 100 Prozent gewährleistet ist. Danach soll die Kostenerstattung bei geduldeten Flüchtlingen und anerkannten Asylbewerbern den Regelungen des SGB II (bei erlaubter Erwerbstätigkeit) bzw. denen des SGB XII (bei Erwerbsunfähigkeit) entsprechen.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion ANTRAG 3
Kinderwunschbehandlungen mehr Menschen zugänglich machen
Antrag:
Die SPD- Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch im
Umfang von 100% von den gesetzlichen Krankenkassen wie folgt zu tragen sind:
• bei einer Insemination (IUI) ohne Hormonstimulierung bis zu achtmal,
• bei der Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal,
• bei der IVF (In-vitro-Fertilisation) bis zu dreimal und
• bei der ICSI (Intracytoplasmatischen Spermieninjektion) ebenfalls bis zu dreimal
Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion ANTRAG 4
Solidaritätszuschlag ab 2019 zur bundesweiten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verwenden (Programm Hilfe zur Selbsthilfe)
Antrag:
Der Unterbezirksparteitag der SPD im Rheingau-Taunus-Kreis fordert den SPD Bundesparteivorstand und die Bundestagsfraktion dazu auf, ein schlüssiges Konzept für die Neugestaltung des 2019 auslaufenden Solidaritätszuschlags zu entwickeln, der folgende Aspekte mit beinhaltet:
1. Verwendung von 50% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung des Ausbaus dezentraler, im ländlichen Raum errichteter Erneuerbare Energien zur Förderung einer nachhaltigen, eigenständigen Finanzausstattung und Erhalt der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen durch deren Eigenbetriebe.
2. Verwendung von 25% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im ländlichen Raum, um die Verkehrsanbindungen an Ballungsgebiete zu verbessern und Finanzierungsmöglichkeiten für beschleunigte Dorferneuerungsprozesse zu schaffen.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Landtags- und SPD-Bundestagsfraktion ANTRAG 5
Evaluation bei Jugendämtern
Antrag:
Der SPD Ortsverein Lorch / Rheingau fordert die SPD- Landtags- und Bundestagsfraktion auf,
● sich für eine Einrichtung einzusetzen, welche die Arbeit von Jugendämtern und ihren Kooperationspartnern kritisch prüft und bewertet sowie den entsprechenden parlamentarischen Ausschüssen mit dem Ziel weiterer Regelung entsprechend Bericht erstattet,
● Regelungen zu treffen, die die nötige Qualifikation der Personen fixiert, die vor Familiengerichten Gutachten erstellen bzw. Heimeinrichtungen gerade für in Obhut genommene Kinder und Jugendliche betreiben oder in diesen in verantwortungsvoller Position arbeiten.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Landtags- und SPD-Bundestagsfraktion ANTRAG 9
Klare Definitionen, Information, Fristen, Abwägung und Evaluation beim Denkmalschutz
Antrag:
Der SPD Ortsverein Lorch / Rheingau fordert die SPD- Landtags- und Bundestagsfraktion auf,
● sich für klare gesetzliche Definitionen im Denkmalschutz einzusetzen, die auch für Unkundige mehr Transparenz ermöglichen und andererseits auch amtliche Ermessenspielräume eingrenzen,
● dafür zu sorgen, dass insbesondere die Eigentümer von Denkmalen, aber auch Dritte (wie z.B. Kaufinteressenten) über Regelungen und Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden (insbesondere die Unterschutzstellung auch im Rahmen des Ensembleschutzes) Information erhalten können,
● sich für angemessene und an Baugenehmigungsverfahren orientierten Fristen einzusetzen, in welchen Denkmalschutzbehörden eine Stellungnahme abgeben oder andernfalls gegenüber den Eigentümern insbesondere von Einzeldenkmalen die nötigen Schritte (Gutachten etc.) darstellen,
● die Grundlagen zu schaffen für die Abwägung zwischen teilweise in Widerspruch stehenden Gesetzen und Verordnungen (z.B. Energieeinsparverordnung bzw. –gesetz und Denkmalschutz), z.B. durch die Schaffung eines Punktesystems oder einer klärenden Einrichtung,
● Regelungen oder Einrichtungen für die Evaluation des Denkmalschutzes zu schaffen, die den Erfolg denkmalschützerischer Aktivität vor allem mit der Zielsetzung des langfristigen Erhalts und (wo möglich) der Nutzung von denkmalgeschützten Objekten bewertet mit der Perspektive, die Erreichung dieser beiden Teilziele zu verbessern.
Sämtliche Anträge2015 mit den Begründungen können Sie hier nachlesen:
Deutschkurse für Flüchtlinge ab Asylantragsstellung
Antrag:
Die SPD-Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass Flüchtlinge künftig ab Stellung des Asylantrages sowohl das Recht als auch die Pflicht haben, an durch Bundesmittel finanzierten Deutschkursen teilzunehmen.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion ANTRAG 2
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Aufnahme der Leistungsbezieherinnen und –bezieher in die bestehenden Sozialleistungssysteme (SGB XII und später SGB II)
Antrag:
Der SPD-Bundesvorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) durch eine neue gesetzliche Regelung ersetzt wird und die Leistungshöhe auf Grundlage des gesetzlich definierten Existenzminimums entsprechend der Regelungen des SGB II und SGB XII festgelegt wird. Notwendige Sonderregelungen für Asylbewerber sollen in einem Kapitel 4a des SGB XII auf das zwingend notwendige Mindestmaß beschränkt werden und es ist sicherzustellen, dass die Kostenerstattung für die Kommunen für die Zeit der Dauer von Asylverfahren zu 100 Prozent gewährleistet ist. Danach soll die Kostenerstattung bei geduldeten Flüchtlingen und anerkannten Asylbewerbern den Regelungen des SGB II (bei erlaubter Erwerbstätigkeit) bzw. denen des SGB XII (bei Erwerbsunfähigkeit) entsprechen.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion ANTRAG 3
Kinderwunschbehandlungen mehr Menschen zugänglich machen
Antrag:
Die SPD- Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch im
Umfang von 100% von den gesetzlichen Krankenkassen wie folgt zu tragen sind:
• bei einer Insemination (IUI) ohne Hormonstimulierung bis zu achtmal,
• bei der Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal,
• bei der IVF (In-vitro-Fertilisation) bis zu dreimal und
• bei der ICSI (Intracytoplasmatischen Spermieninjektion) ebenfalls bis zu dreimal
Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion ANTRAG 4
Solidaritätszuschlag ab 2019 zur bundesweiten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verwenden (Programm Hilfe zur Selbsthilfe)
Antrag:
Der Unterbezirksparteitag der SPD im Rheingau-Taunus-Kreis fordert den SPD Bundesparteivorstand und die Bundestagsfraktion dazu auf, ein schlüssiges Konzept für die Neugestaltung des 2019 auslaufenden Solidaritätszuschlags zu entwickeln, der folgende Aspekte mit beinhaltet:
1. Verwendung von 50% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung des Ausbaus dezentraler, im ländlichen Raum errichteter Erneuerbare Energien zur Förderung einer nachhaltigen, eigenständigen Finanzausstattung und Erhalt der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen durch deren Eigenbetriebe.
2. Verwendung von 25% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im ländlichen Raum, um die Verkehrsanbindungen an Ballungsgebiete zu verbessern und Finanzierungsmöglichkeiten für beschleunigte Dorferneuerungsprozesse zu schaffen.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Landtags- und SPD-Bundestagsfraktion ANTRAG 5
Evaluation bei Jugendämtern
Antrag:
Der SPD Ortsverein Lorch / Rheingau fordert die SPD- Landtags- und Bundestagsfraktion auf,
● sich für eine Einrichtung einzusetzen, welche die Arbeit von Jugendämtern und ihren Kooperationspartnern kritisch prüft und bewertet sowie den entsprechenden parlamentarischen Ausschüssen mit dem Ziel weiterer Regelung entsprechend Bericht erstattet,
● Regelungen zu treffen, die die nötige Qualifikation der Personen fixiert, die vor Familiengerichten Gutachten erstellen bzw. Heimeinrichtungen gerade für in Obhut genommene Kinder und Jugendliche betreiben oder in diesen in verantwortungsvoller Position arbeiten.
Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Landtags- und SPD-Bundestagsfraktion ANTRAG 9
Klare Definitionen, Information, Fristen, Abwägung und Evaluation beim Denkmalschutz
Antrag:
Der SPD Ortsverein Lorch / Rheingau fordert die SPD- Landtags- und Bundestagsfraktion auf,
● sich für klare gesetzliche Definitionen im Denkmalschutz einzusetzen, die auch für Unkundige mehr Transparenz ermöglichen und andererseits auch amtliche Ermessenspielräume eingrenzen,
● dafür zu sorgen, dass insbesondere die Eigentümer von Denkmalen, aber auch Dritte (wie z.B. Kaufinteressenten) über Regelungen und Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden (insbesondere die Unterschutzstellung auch im Rahmen des Ensembleschutzes) Information erhalten können,
● sich für angemessene und an Baugenehmigungsverfahren orientierten Fristen einzusetzen, in welchen Denkmalschutzbehörden eine Stellungnahme abgeben oder andernfalls gegenüber den Eigentümern insbesondere von Einzeldenkmalen die nötigen Schritte (Gutachten etc.) darstellen,
● die Grundlagen zu schaffen für die Abwägung zwischen teilweise in Widerspruch stehenden Gesetzen und Verordnungen (z.B. Energieeinsparverordnung bzw. –gesetz und Denkmalschutz), z.B. durch die Schaffung eines Punktesystems oder einer klärenden Einrichtung,
● Regelungen oder Einrichtungen für die Evaluation des Denkmalschutzes zu schaffen, die den Erfolg denkmalschützerischer Aktivität vor allem mit der Zielsetzung des langfristigen Erhalts und (wo möglich) der Nutzung von denkmalgeschützten Objekten bewertet mit der Perspektive, die Erreichung dieser beiden Teilziele zu verbessern.
Sämtliche Anträge2015 mit den Begründungen können Sie hier nachlesen:

2015_anträge_spd_ortsverein_lorch.pdf |