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Die Anträge des Ortsvereins auf Kreisebene/ Bezirk 

9/7/2015

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Antragsteller: SPD Ortsverein Lorch/Rhein (Parteitag am 26.09.2020)
und
ASF Rheingau Taunus
 
Antrag zur Weiterleitung an: Bezirk und SPD Hessen                                                                                                                                                                                            ANTRAG
 
Beibehaltung von Webkonferenzen bei Veranstaltungen der Gliederungen der SPD Hessen
 
Antrag:
 
Die SPD-Rheingau Taunus soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass künftig Veranstaltungen des Unterbezirks RTK und der SPD Hessen (inklusive der Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften) sowohl vor Ort als Konferenz/ Parteitag stattfinden, als auch digital über Webkonferenzen. Den Delegierten ist die Wahlfreiheit zu schaffen, in welcher Form sie an den Veranstaltungen teilnehmen wollen.
 
Begründung:
 
Mit dem Lockdown aufgrund der Covid-19 Pandemie konnten ab März 2020 keine persönlichen Treffen, insbesondere Parteitage und größere Treffen (Ortsvereinsvorsitzendentreffen) mehr stattfinden. Um den weiteren Austausch und Kontakt sicherzustellen, wurde vielfach auf das Mittel der Webkonferenzen zurückgegriffen. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten klappte dies erstaunlich gut, zuletzt wurde Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzendenkonferenz mit über 330 Teilnehmern abgehalten.
 
Aus dieser Form des Austausches ergeben sich zusätzliche Vorteile:
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt wird gestärkt. Man ist unmittelbar „nur“ für die Zeit der Konferenz gebunden.
  • Zum Teil lange Fahrten zum Tagungsort entfallen. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont. Auch Fahrtkostenerstattungen für die Gliederungen entfallen.
  • Aufgrund des Mediums ist eine Beschränkung auf das Wesentliche nötig, damit beschränken sich auch die Meetings in der Regel auf das Notwendige und sparen von sich aus Zeit.
  • Auch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, können so leichter am parteileben teilnehmen und ihr Ehrenamt ausfüllen.
  • Letztlich sind so wieder mehr Menschen in der Lage an den Veranstaltungen teilzunehmen und die Akzeptanz der Beschlüsse innerhalb der Gliederungen wächst. Trotz der Distanz wird das „Wir-Gefühl“ gesteigert.
 
 
Webkonferenzen können aber nicht alle Vorteile der persönlichen Treffen aufwiegen. Kontaktpflege vor Ort und die ganz eigene Dynamik von Parteitagen machen einen großen Teil der guten Parteiarbeit aus. Auch hat nicht jeder die notwendige technische Ausstattung für digitale Konferenzen zuhause.  Daher wird es sicher über kurz oder lang wieder zu den althergebrachten Sitzungen vor Ort kommen.
 
Um die Vorteile der digitalen Übertragung nicht komplett verpuffen zu lassen, wird beantragt künftige Veranstaltungen sowohl persönlich vor Ort als auch per Webkonferenz zu ermöglichen. So hat jeder Teilnehmer die Wahl wie er teilnehmen möchte und kann dies individuell nach seiner persönlichen Situation, Fahrtweg und Privatleben gestalten.
 
Es müssen auch Möglichkeiten der Abstimmung für Delegierte von Parteitagen, die per Webkonferenz teilnehmen, gefunden werden. Da bereits digitale Parteitage stattfinden, sollte dies kurzfristig plan- und umsetzbar sein.
 

Der Antrag der Lorcher SPD für den ordentlichen UB Parteitag bezüglich 24h Fähre und kostenlosen Fährfahrten:


Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Landtagsfraktionen in Hessen
                               ANTRAG 1
 
Möglichkeit der 24- stündigen Rheinquerung, sowie kostengünstige/ kostenlose Fährfahrten für Anwohner  sicherstellen
 
Antrag:
  1. Die SPD Kreistagsfraktion sowie die SPD- Landtagsfraktionen in Hessen und Rheinland-Pfalz sollen sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass die Fähren von Oestrich-Winkel bis Lorch einen 24-Stunden-Fährbetrieb einrichten.
 
 
  1. Die SPD Kreistagsfraktion sowie die SPD- Landtagsfraktionen in Hessen und Rheinland-Pfalz sollen sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass die Fähren von Walluf bis Lorch für Anlieger kostengünstig genutzt werden können.
 
Begründung:
 
Die Anträge wurden bereits 2015 -in anderer Form- beim UB Parteitag eingebracht. Da sich die Mehrheiten im Kreistag geändert haben, konnte ein Ansatz der Kreis SPD für die Fähren nicht im Haushalt 2017 übernommen werden.  Die Thematik ist für die Menschen in der Region jedoch alternativlos und dringend umzusetzen, daher wird der Antrag nochmals gestellt.
 
Zu 1.:
 
Flüsse sind die Lebensadern ganzer Regionen, jedoch sind Querungen der Flüsse dringend notwendig um Regionen zu verbinden. Auf ca. 80 Rheinkilometern zwischen Mainz und Koblenz existiert keine Brücke. Hier werden Fähren eingesetzt. Diese Fähren stellen die Querungen aber nicht über 24 Stunden am Tag sicher. Es sind tatsächlich oftmals Überquerungen in den späten Abendstunden oder auch nachts notwendig. Dabei kann in vielen Fällen nicht auf die Fähren zurückgegriffen werden, da die Fähren nicht 24 Stunden in Betrieb sind. Die Fährzeiten im Rheingau betragen im Einzelnen:
● Oestrich-Winkel:       erste Fahrt: 06.00 Uhr
                             Letzte Fahrt: 22.10 Uhr  (gilt ganzjährig)
● Rüdesheim:               erste Fahrt (ab Rüd) 06.00 Uhr
                             Letzte Fahrt: 0.00 Uhr (im Sommer, im Winter : 22.00 Uhr)
● Lorch:                          erste Fahrt (ab Lorch): 06.10Uhr
                             Letzte Fahrt: 20.00 Uhr (im Winter 19.00 Uhr) 
 
Dies zeigt deutlich, dass vor allem im Winter notwendige Rheinüberquerungen nach 22 Uhr nur durch deutliche Umwege von bis zu 100 Kilometer bewältigt werden können. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass auch bei medizinischen Notfällen eine Überquerung des Rheins notwendig sein kann, halten wir diesen Zustand nicht für tragbarfähig. Insbesondere ist auch zu bedenken, dass sowohl die Geburtsstationen von Rüdesheim als auch Nastätten geschlossen wurden. Nächtliche Entbindungen können aufgrund der Fährsituation nicht im nahegelegenen Bingen, Bad Kreuznach oder Boppard stattfinden. Die werdenden Eltern sind darauf angewiesen zum Teil 40 und mehr Kilometer nach Wiesbaden, Mainz oder Koblenz zu fahren. Hier handelt es sich dann keineswegs um eine „Wunschklinik“, sondern um die ehest erreichbare Entbindungsklinik.
 
Aber auch sonstige privaten und berufliche Tätigkeiten sind in der Regel an den Fährzeiten zu orientieren oder eben weite Umwege in Kauf zu nehmen.
 
Als konkreten Ansatz, halten wir die seit langem geforderte Umsetzung des 24-Stunden Fährbetriebes im Wechsel zwischen den drei Fähren für dringend erforderlich und schnellstmöglich umzusetzen. Wir halten den Wechselbetrieb (mit jeweiligem Aushang, welche Fähre am betreffenden Tag/Woche 24 Stunden- Dienst hat) für angemessen, damit nicht ein Fährbetrieb alleine den höheren Aufwand  zu bewerkstelligen hat.
 
Die Fährbetriebe liegen in privater Hand, wir verkennen nicht, dass das durch den längeren Betrieb erhöhte Personal- und Sachkosten anfallen. Diese sind ihnen in derartigen Höhen ohne Ausgleich  nicht zuzumuten. Daher haben die betroffenen Bundesländer Hessen und Rheinland- Pfalz für einen gerechten Ausgleich zu sorgen.

 
 
Zu 2.: Die einfache Fährfahrt kostet derzeit zwischen Oestrich-Winkel und Lorch zur anderen Rheinseite für einen PKW mit Fahrer durchgängig bei allen Fähren jeweils 4,20 EUR. Jeder Beifahrer schlägt mit 1,30 EUR zu Buche. Die Preise sind für Anlieger nicht subventioniert. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht tragbar ist. Oftmals besteht die Notwendigkeit, auf die andere Rheinseite zu gelangen, und es ist keine freie Entscheidung, die der Optik oder dem reinen Vergnügen dient. Arbeitgeber liegen auf der anderen Rheinseite, Ärzte sind dort aufzusuchen. In anderen Gegenden ist dies für Flussanlieger unproblematisch und quasi kostenlos über Brücken möglich. Hier liegt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung der Mittelrheinanlieger vor, welche anderweitig als über vergünstigte Fährverbindungen in absehbarer Zeit  nicht zu beseitigen ist. Das Mittelrheintal hat neben dem Tourismus keine großen weiteren wirtschaftlichen Stärken, die dieses Manko beseitigen oder in den Hintergrund treten ließen. Durch die Subventionierung für Anlieger kann im Gegenteil die Wirtschaftskraft durch Erschließung und Vertiefung neuer Handelsräume und Handelswege gestärkt werden. 
Die Maßnahme ist auch eine Infrastrukturmaßnahme, die eine gesamte, eher ländlich geprägte Region, den Rheingau, durch bessere, günstigere Verkehrsanbindung für Zuzüge interessanter macht. Dadurch können der demographische Wandel und der Leerstand innerhalb der Städte gelindert werden. Zudem wird es für junge Familien uninteressanter, Richtung Mainz oder nach Ingelheim, bzw. Bingen zu ziehen.
 
Als konkreten Ansatz würden wir eine einfache Fährfahrt je PKW (mit beliebig vielen Insassen) in Höhe von 2,00 EUR für Anlieger als angemessen erachten. Damit trägt der Anlieger noch immer höhere Kosten als Personen, die an anderen Stellen des Rheins und an anderen Flüssen (mit Brücken) leben und diese kostenlos befahren (Brückenzölle sind abgeschafft), seinem Anliegen, kostengünstiger auf die andere Rheinseite zu gelangen, wird jedoch Rechnung getragen.
 
Die Fährbetriebe liegen in privater Hand, diese sind neben dem Tourismus essentiell auf die Einnahmen der Anlieger angewiesen. Umsatzeinbußen in derartigen Höhen sind ihnen nicht ohne Ausgleich zuzumuten. Daher müssen die Anliegerpreise durch die betroffenen Bundesländer Hessen und Rheinland- Pfalz ausgeglichen werden. Der Bau einer Rheinbrücke (beispielsweise zwischen Rüdesheim und Bingen) würde ein Vielfaches an Mehrkosten für die beiden Länder mit sich bringen.
 
Der Nachweis des Anliegers kann über eine Plakette (ähnlich Anliegerparken) erbracht werden. Der Verwaltungsaufwand hierfür dürfte sich in einem überschaubaren Rahmen halten und die entstehenden Verwaltungskosten können über eine Verwaltungsgebühr für die Plakette (von beispielsweise 20,00 EUR/Jahr) großteils refinanziert werden.








Antrag an den SPD-Unterbezirk Rheingau-Taunus
      2015                                                          ANTRAG 10
 
Einrichtung eines Datenservers für Bilder und Infos der SPD RTK

Antrag:

Die SPD RTK soll einen Datenserver für Bild- und Informationsmaterial erstellen und den OV Vorsitzenden einen Zugriff dafür einrichten.

Begründung:

Zur Erstellung von Imageflyern oder der Pflege der Homepages ist es sinnvoll gemeinsame Vorlagen oder Muster zu verwenden. Diese sollten auf einem geeigneten Server zur Verfügung stehen.

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    July 2015

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