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Die Anträge des Ortsvereins beim ordentlichen Unterbezirksparteitag 2015

9/7/2015

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Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Bundestagsfraktion                                                 ANTRAG 1

Deutschkurse für Flüchtlinge ab Asylantragsstellung

Antrag:

Die SPD-Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass Flüchtlinge künftig ab Stellung des Asylantrages sowohl das Recht als auch die Pflicht haben, an durch Bundesmittel finanzierten Deutschkursen teilzunehmen.


Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion                                                ANTRAG 2

 

Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Aufnahme der Leistungsbezieherinnen und –bezieher in die bestehenden Sozialleistungssysteme (SGB XII und später SGB II)

Antrag:

Der SPD-Bundesvorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) durch eine neue gesetzliche Regelung ersetzt wird und die Leistungshöhe auf Grundlage des gesetzlich definierten Existenzminimums entsprechend der Regelungen des SGB II und SGB XII festgelegt wird. Notwendige Sonderregelungen für Asylbewerber sollen in einem Kapitel 4a des SGB XII auf das zwingend notwendige Mindestmaß beschränkt werden  und es ist sicherzustellen, dass die Kostenerstattung für die Kommunen für die Zeit der Dauer von Asylverfahren zu 100 Prozent gewährleistet ist. Danach soll die Kostenerstattung bei geduldeten Flüchtlingen und anerkannten Asylbewerbern den Regelungen des SGB II (bei erlaubter Erwerbstätigkeit) bzw. denen des SGB XII  (bei Erwerbsunfähigkeit) entsprechen.


Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion                                                ANTRAG 3


Kinderwunschbehandlungen mehr Menschen zugänglich machen


Antrag:

Die SPD- Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen und Mehrheiten dafür beschaffen, dass Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch im

Umfang von 100% von den gesetzlichen  Krankenkassen wie folgt zu tragen sind:

 
•        bei einer Insemination  (IUI) ohne Hormonstimulierung bis zu achtmal,

•        bei der Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal,

•        bei der IVF (In-vitro-Fertilisation) bis zu dreimal und

•        bei der ICSI (Intracytoplasmatischen Spermieninjektion) ebenfalls bis zu dreimal


Antrag zur Weiterleitung an: SPD- Bundestagsfraktion                                                ANTRAG 4

 

Solidaritätszuschlag ab 2019 zur bundesweiten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verwenden (Programm Hilfe zur Selbsthilfe)

 

Antrag:

Der Unterbezirksparteitag der SPD im Rheingau-Taunus-Kreis fordert den SPD Bundesparteivorstand und die Bundestagsfraktion dazu auf, ein schlüssiges Konzept für die Neugestaltung des 2019 auslaufenden  Solidaritätszuschlags zu entwickeln, der folgende Aspekte mit beinhaltet:

 
1.      Verwendung von 50% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung des Ausbaus dezentraler, im ländlichen Raum errichteter Erneuerbare Energien zur Förderung einer nachhaltigen, eigenständigen Finanzausstattung und Erhalt der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen durch deren Eigenbetriebe.

2.      Verwendung von 25% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im ländlichen Raum, um die Verkehrsanbindungen an Ballungsgebiete zu verbessern und Finanzierungsmöglichkeiten für beschleunigte Dorferneuerungsprozesse zu schaffen.

 
Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Landtags- und SPD-Bundestagsfraktion            ANTRAG 5

 

Evaluation bei Jugendämtern

 

Antrag:

Der SPD Ortsverein Lorch / Rheingau fordert die SPD- Landtags- und Bundestagsfraktion auf,

● sich für eine Einrichtung einzusetzen, welche die Arbeit von Jugendämtern und ihren Kooperationspartnern kritisch prüft und bewertet sowie den entsprechenden parlamentarischen Ausschüssen mit dem Ziel weiterer Regelung entsprechend Bericht erstattet,

● Regelungen zu treffen, die die nötige Qualifikation der Personen fixiert, die vor Familiengerichten Gutachten erstellen bzw. Heimeinrichtungen gerade für in Obhut genommene Kinder und Jugendliche betreiben oder in diesen in verantwortungsvoller Position arbeiten.

Antrag zur Weiterleitung an: SPD-Landtags- und SPD-Bundestagsfraktion            ANTRAG 9

 

Klare Definitionen, Information, Fristen, Abwägung und Evaluation beim Denkmalschutz

 

Antrag:

Der SPD Ortsverein Lorch / Rheingau fordert die SPD- Landtags- und Bundestagsfraktion auf,

● sich für klare gesetzliche Definitionen im Denkmalschutz einzusetzen, die auch für Unkundige mehr Transparenz ermöglichen und andererseits auch amtliche Ermessenspielräume eingrenzen,

● dafür zu sorgen, dass insbesondere die Eigentümer von Denkmalen, aber auch Dritte (wie z.B. Kaufinteressenten) über Regelungen und Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden (insbesondere die Unterschutzstellung auch im Rahmen des Ensembleschutzes) Information erhalten können,

● sich für angemessene und an Baugenehmigungsverfahren orientierten Fristen einzusetzen, in welchen Denkmalschutzbehörden eine Stellungnahme abgeben oder andernfalls gegenüber den Eigentümern insbesondere von Einzeldenkmalen die nötigen Schritte (Gutachten etc.) darstellen,

● die Grundlagen zu schaffen für die Abwägung zwischen teilweise in Widerspruch stehenden Gesetzen und Verordnungen (z.B. Energieeinsparverordnung bzw. –gesetz und Denkmalschutz), z.B. durch die Schaffung eines Punktesystems oder einer klärenden Einrichtung,

● Regelungen oder Einrichtungen für die Evaluation des Denkmalschutzes zu schaffen, die den Erfolg denkmalschützerischer Aktivität vor allem mit der Zielsetzung des langfristigen Erhalts und (wo möglich) der Nutzung von denkmalgeschützten Objekten bewertet mit der Perspektive, die Erreichung dieser beiden Teilziele zu verbessern.



Sämtliche Anträge2015  mit den Begründungen können Sie hier nachlesen:



2015_anträge_spd_ortsverein_lorch.pdf
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Solidaritätszuschlag ab 2019 zur bundesweiten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verwenden

22/3/2015

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Antragsteller: SPD Lorch / RHEINgau
Eingereicht: UB-PT SPD Rheingau-Taunus-Kreis 18.04.2015
Weiterleitung:SPD Bundestagsfraktion und Bundes SPD

Beschlussformel:

Der SPD Bundesparteivorstand und die Bundestagsfraktion sollen ein schlüssiges Konzept für die Neugestaltung des 2019 auslaufenden  Solidaritätszuschlags entwickeln, der folgende Aspekte mit beinhaltet:
  • Verwendung von 50% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung des Ausbaus dezentraler, im ländlichen Raum errichteter Erneuerbare Energien zur Förderung einer nachhaltigen, eigenständigen Finanzausstattung und Erhalt der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen durch deren Eigenbetriebe.
  • Verwendung von 25% der Bundeseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im ländlichen Raum, um die Verkehrsanbindungen an Ballungsgebiete zu verbessern und Finanzierungsmöglichkeiten für beschleunigte Dorferneuerungsprozesse zu schaffen.

Begründung

Im Jahr 2019 enden der Solidarpakt II sowie die aktuelle Regelung zum Länderfinanzausgleich. Neben einer Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs soll der Solidaritätszuschlag in Höhe und Verfahren dem aktuellen Solidaritätszuschlag gleich beibehalten werden. Im Jahr 2014 lagen die Einnahmen des Bundes durch den Solidaritätszuschlag bei rund 15 Mrd. Euro. Dieser Betrag sollte in eine zukunftsgerichtete Neuausrichtung des ländlichen Raums investiert werden.

Gerade im ländlichen Raum mit der zunehmenden Landflucht, den zunehmend realen Auswirkenden des prognostizierten demographischen Wandels und der sinkenden Gewerbeanzahl ist es wichtig, Kommunen für künftige Strukturen zu rüsten. Sinkende Einwohnerzahlen und sinkende Handwerksangebote bedeuten Arbeits- und Ausbildungsplatzverluste im ländlichen Raum, welche eine langfristige steigende Anzahl an Landflucht katalysierend begünstigt. Was in den ländlichen Kommunen bleibt, sind Leerstand, teure Infrastrukturen, die über hohe Hebesätze nicht auszugleichen sind. Die Ausweisung von günstigen Neubaugebieten schafft kurzfristige Linderung, beschleunigt aber den Zerfall der Innenstädte. Es bleiben abgehängte Kommunen. Unternehmungen, neue Gebietsreformen durchzuführen sind sinnvoll, werden jedoch ohne weitere zusätzliche, finanzielle Unterstützung nur einen zeitlichen Aufschub gewähren. Somit folgen auf den Zusammenschluss abgehängter Kommunen, abgehängte Regionen.

Eine finanzielle Unterstützung darf jedoch nur  Hilfe zur Selbsthilfe sein. Schlüsselzuweisungen stellen einen wichtigen Teil dieser Kommunen dar. Zudem sollen Mittel aus dem Solidaritätszuschlag für folgende Schwerpunkte eingesetzt werden:

Den Ausbau der dezentralen Energiewende vor Ort unter Beteiligung kommunaler Eigenbetriebe und bürgerschaftlichen Engagements. Diese Maßnahme verspricht eine langfristige Ertragsquelle für die ländlichen Kommunen zur Refinanzierung der notwendigen Aufwendungen. Zudem schafft es Arbeits- sowie Ausbildungsplätze vor Ort.

Aus den Mitteln des Solidaritätszuschlags finanzierte Infrastrukturprojekte könnten die Anbindung des ländlichen Raums an Ballungsgebiete verbessern. Was zu einer Entspannung der Wohnsituation in den Ballungsgebieten führt und den Auswirkungen des Demographischen Wandels im ländlichen Raum lindert.

Zudem vergrößert die bessere logistische Anbindung von Handwerk und Handel den interregionalen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt.



Investitionen in die beschleunigte Dorferneuerung ermöglichen es Kommunen, Angebote zusammenzufahren und neu zu strukturieren, öffentliche Gebäude zu sanieren und teure Folgekosten einzusparen. Zudem können Angebote für Bürger geschaffen werden, die den Ansprüchen an eine moderne Kommune und moderne Verwaltung gerecht werden und die langfristige Attraktivität ländlicher Kommunen fördern.
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Die dezentrale Energiewende –  Das Projekt unserer Generation - Für mehr Unabhängigkeit vom Finanzkapitalismus und externen Ressourcen, für mehr Verteilungsgerechtigkeit, als finanzielle Ausstattungsmöglichkeit der Kommunen und die Stärkung der B

12/3/2014

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Antragsteller: SPD Lorch / RHEINgau und Jusos Rheingau-Taunus-Kreis
Eingereicht: UB-PT SPD Rheingau-Taunus-Kreis
Weiterleitung: SPD Bezirks-, Landes-, und Bundesparteitag. Nachrichtlich an SPD Bundestagsfraktion

Beschlussformel:

Der Parteitag möge beschließen:

Der SPD-Unterbezirk Rheingau-Taunus-Kreis setzt sich in Übereinstimmung mit dem Grundsatzprogramm unserer Partei und dem Wahlprogramm unserer Hessen-SPD und in der Tradition von Willy Brandt („Bezug auf Brandt Report“, 1981) und Hermann Scheer (Bezug u.A. auf „Der energet(h)ische Imperativ“, 2010) dafür ein, dass die Energiewende, die wir Sozialdemokraten eingeleitet haben, weiter durch einen dezentralen Charakter geprägt wird und damit den sozialen und strommarktdemokratisierenden Charakter zur Förderung einer gerechten Verteilung, der finanziellen Ausstattung der Kommunen und der Stärkung des Binnenmarktes fortbehält.

 

Dazu sehen wir folgende Punkte als untrennbar mit einer demokratisierenden, dezentralen Energiewende verbunden und möchten diese zur Konkretisierung der Beschlussformel mit abstimmen.

1.     Der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) muss weiter und stetig vorangetrieben werden.

2.     Wir benötigen eine neue Energiemarktordnung, die den weiteren Ausbau dezentraler erneuerbarer Energien im gesamten Land fördert.

3.     Wir fordern, dass die EEG-Novelle so angelegt wird, dass der Ausbau der Windkraft an Land als günstigste aller Arten der Stromerzeugung auch an guten Standorten im Rheingau-Taunus-Kreis, in Hessen und im gesamten Binnenland weiter für Akteure, wie Energiegenossenschaften, Kommunen in Form von Eigenbetrieben, Stadtwerke, regionale Banken und Sparkassen sowie klein- und mittelständische Investoren wirtschaftlich interessant gehalten wird.

4.     Gleiches muss für Biogasanlagen gelten, die vorwiegend mit tierischen und pflanzlichen Abfällen betrieben werden und denen aufgrund ihrer Regelbarkeit eine besondere Bedeutung für die Versorgungssicherheit zukommt und somit ebenso wie BHKWs plansicher einspeisen können.

5.     Wir fordern, dass das Ausschreibungsmodell – wie in dem vom SPD-Mitgliederentscheid mit großer Mehrheit befürworteten Koalitionsvertrag beschrieben (S.54) – nicht ohne eingehende Prüfung und Nachweis der Unschädlichkeit für die Ausbauziele und den Erhalt vielfältiger Akteure am EE-Markt mittels Pilotprojekt und nicht vor 2018 eingeführt wird.

6.     Das EEG ist Garant für regionale Wertschöpfung und kann elementar zur Bewältigung der Anforderungen des Schutzschirms des Landes Hessen an betroffene Kommunen beitragen und muss daher die Förderung von Onshore Windkraftanlagen und die Beteiligungsmöglichkeit der Kommunen fördern.

7.     Wir fordern, dass das Ziel der Vorhaltung von 2% der Landesfläche für Windkraft in Hessen nicht durch restriktive Einschränkungen auf der raumordnungsrechtlichen Ebene (Landesentwicklungs- und Regionalplanung) konterkariert wird.

8.     Zudem sollen zu Gunsten Erneuerbarer Energien, bei Neubauten oder Sanierungen innerhalb geschützter Ensembles (Denkmalpflege- Weltkulturerbe) Abwägungen zu Gunsten der Verbreitung Erneuerbarer Energien getroffen werden.

Wir fordern, dass sich die Bundesregierung und im Besonderen Energieminister Sigmar Gabriel mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass eine dezentrale Energiewende auch auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission pro aktiv verfolgt wird.
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